Um mit der Fahrausbildung zu beginnen muss der Jugendliche mindestens 16 1/2 Jahre sein. Zu seinem 17 Geburtstag (bei bestandener Prüfung) bekommt er dann eine Bescheinigung, mit der er bis zu seinem 18. Geburtstag in Begleitung fahren kann. Diese Bescheinigung gilt
nur in Deutschland.
Bei Beantragung des Führerscheines muss der Jugendliche auch die Teilnahme am Modellversuch persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen und seine Begleiter/innen benennen.
Die gesetzlichen Vertreter (im Regelfall beide Elternteile) müssen ihre Zustimmung zur Teilnahme an dem Programm und zu jedem der Begleiter erteilen.
Dies wird auf einem dafür vorgesehenen Vordruck gemacht, der in der Fahrschule oder im Internet auf der Seite des Lahn-Dill-Kreises erhältlich ist.
Es werden nur vollständige Anträge bei der Fahrerlaubnisbehörde angenommen. Der Antrag muss folgendes beinhalten:
Anforderungen der Begleiter