Am 01.Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer–Qualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten. Es basiert auf´der EG – Richtlinie 2003/59 und regelt die Aus – und Weiterbildung
von Berufskraftfahrern.
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt zum Zwecke
der Verbesserung insbesondere
der Sicherheit im Straßenverkehr
durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und findet Anwendung
auf Fahrerund Fahrerinnen in der Europäischen Union. Soweit sie die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen,für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1,D1E, D oder DE erforderlich ist.



Die Teilnehmer sollen nach dem Modul „Eco-Training" über
Die Ziele dieses Moduls basieren auf der Anlage 1 der BKrFQV und beinhalten folgende Schwerpunkte:
Die Teilnehmer sollen nach dem Modul „Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit"
Unter anderem folgende Inhalte gemäß Anlage 1 BKrFQV werden in diesem Modul vermittelt:
Mit dem Modul „Fahrgastsicherheit und Gesundheit" sollen folgende Ziele erreicht werden: